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AGB

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Die AGB sind ein essenzieller Bestandteil aller geschäftlichen Transaktionen und tragen zur Klärung von Verantwortlichkeiten bei

Die AGB sind ein essenzieller Bestandteil aller geschäftlichen Transaktionen und tragen zur Klärung von Verantwortlichkeiten bei

Es ist wichtig, sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinanderzusetzen, um die Rechte und Pflichten klar zu verstehen. Eventuelle Unklarheiten können durch das Studium der AGB vermieden werden, was zu effizienteren Geschäftsabläufen führt. Eine genaue Kenntnis der AGB unterstützt dabei, Risiken zu minimieren und langfristig profitable Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des KAY MEYER FM-CONSULTANTS & CAD-SERVICES E.K., nachfolgend Kay Meyer e.K. genannt:

Geltungsbereich

Digitale Checkliste der Zukunft

Holografische Checkliste, schwebend über einer Hand, symbolisiert moderne Technologie und Effizienz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge von Kay Meyer e.K, insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Beratung / Consulting / Audits

  • Coaching / Interim Management

  • Moderation / Mediation

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Gegenstand

  • Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.

  • Kay Meyer e.K. führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

  • Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

  • Die Leistung von Kay Meyer e.K. gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen von e.K. seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.

  • Soll e.K. zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kay meyer e.K. vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Kay Meyer e.K. sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird Kay meyer e.K. auf dessen Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist Kay Meyer e.K. zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche von Kay Meyer e.K. auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  • Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  • Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Kay Meyer e.K. auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Beratungen, Begehungen, Moderation, Coaching, usw.) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

  • bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr

  • bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars

Haftung

  • Kay Meyer e.K. haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

  • Die Haftung von Kay Meyer e.K. für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.

  • Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist Kay Meyer e.K. verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei Kay Meyer e.K. seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

  • Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Kay Meyer e.K. verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

Treuepflicht

  • Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

  • Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.

Aufbewahrung von Unterlagen

  • Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

  • Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

Schweigepflicht/Datenschutz

  • Kay Meyer e.K. verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Kay Meyer e.K. verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.

  • Kay Meyer e.K. ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

  • Sämtliche seitens Kay Meyer e.K. gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum von Kay Meyer e.K. und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kay Meyer e.K. an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.

  • Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung von Kay Meyer e.K. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Kay Meyer e.K. Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

Sonstiges

  • Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

  • Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

  • Gerichtsstand ist Hamburg.

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