Rechtsdienstleistungsgesetz
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Auch wenn wir einen Juristen beschäftigen und mit weiteren Juristen in unserem Netzwerk kooperieren, ist eine rechtliche Beratung mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.
Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem dies als Nebenleistung im Zusammenhang mit dem der erbrachten Leistung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsbild als Berater im Facility Management gehört.
WICHTIGE REGELUNGEN FÜR RECHTSBERATER UND VERBRAUCHER
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Dritte und schützt Verbraucher vor unqualifizierten oder unseriösen Beratern. Das Gesetz definiert, wer eine Rechtsdienstleistung erbringen darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Außerdem legt es fest, welche Pflichten Rechtsdienstleister gegenüber ihren Kunden haben und welche Haftungsregelungen gelten. Verbraucher sollten sich über das RDG informieren, um sicherzustellen, dass sie qualifizierte und zuverlässige Beratung erhalten. Rechtsdienstleister sollten das RDG im Rahmen ihrer Tätigkeit beachten, um keine unerwünschten rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Das RDG ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems, der sowohl Verbraucher als auch Rechtsdienstleister schützt.